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Elektronischer Rechtsverkehr am Sozialgericht Osnabrück

1. EGVP

Seit dem 01.11.2015 besteht beim Sozialgericht Osnabrück die Möglichkeit der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Die hierzu notwendige Safe- bzw. Govello-ID finden Sie unten auf dieser Seite.

Für den rechtsuchenden Bürger kann eine Einreichung im elektronischen Rechtsverkehr über das Web-EGVP erfolgen. Nähere Informationen finden Sie hier: https://webegvp.justiz.de/

Bitte beachten Sie hierzu jedoch, dass Dokumente, die der Schriftform bedürften, für eine wirksame Einreichung qualifiziert elektronisch signiert werden müssen (§ 65a Abs. 3 SGG).

Zur Abwicklung der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation über das EGVP ist es ansonsten erforderlich, dass Sie auf Ihrem Computer die Zugangs- und Übertragungssoftware EGVP installieren. Die Software kann über die Internetseite www.egvp.de heruntergeladen werden, auf der Sie auch nähere Informationen finden.

2. Kommunikation über sichere Übertragungswege, insbesondere De-Mail:

Das Sozialgericht Osnabrück ist seit dem 01.01.2018 auch über De-Mail erreichbar.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/EGovernment/DeMail/Akkreditierte_DMDA/Akkreditierte_DMDA_node.html

Bitte beachten Sie hierbei:

Versendet man über eine normale Mailadresse Nachrichten an die unten angegebene De-Mail-Adresse, erhält man teilweise erst nach 24 Stunden einen Hinweis darauf, dass der Eingang nicht verarbeitet werden kann. Rechtsbehelfsfristen können dann schon verstrichen sein.

3. Weitere Hinweise:

Bitte beachten Sie:

Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren können weiterhin nicht per einfacher E-Mail an das Sozialgericht Osnabrück übermittelt werden.

Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen für die beiden genannten Übertragungswege EGVP und De-Mail finden Sie auf der Internetseite www.justizportal.niedersachsen.de des Niedersächsischen Justizministeriums unter der Rubrik Service / Elektronischer Rechtsverkehr. Dort finden Sie auch nähere Hinweise und Erläuterungen, welche elektronischen Dokumente wie einzureichen sind und welche Voraussetzungen die elektronischen Dokumente dafür im Einzelnen erfüllen müssen.

Die Safe- bzw. Govello-ID (EGVP) und die De-Mail-Adresse des Sozialgerichts Osnabrück lauten:


Safe- / bzw. Govello-ID (EGVP)

govello-1272442377994-000215897

De-Mail:

govello-1272442377994-000215897@egvp.de-mail.de

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