Kein Anspruch auf das Merkzeichen „aG“ aus präventiven Gründen bei mangelndem mobilitätsbezogenem GdB von 80
Ein Anspruch auf Feststellung des Merkzeichens „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) besteht nicht, wenn kein mobilitätsbezogener Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 besteht. Dies gilt auch, wenn das Merkzeichen begehrt wird, um eine Gangunsicherheit oder Stürze zu vermeiden. mehr