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Der Bezirk des Sozialgerichts Osnabrück

Das Sozialgericht Osnabrück ist eines von neun Sozialgerichten im Geschäftsbereich des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.

Der Bezirk des Sozialgerichts Osnabrück umfasst

  • die Stadt Osnabrück

und die Landkreise

  • Emsland,
  • Grafschaft Bentheim
  • und Osnabrück.

Das Sozialgericht Osnabrück ist damit für ca. 980.000 Personen auf einer Gesamtfläche von ca. 6.100 qkm zuständig (Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Stand: 31.12.2017). Damit gehört es flächenmäßig zu den größeren Sozialgerichten des Landes.

Das Sozialgericht Osnabrück ist für diejenigen Personen zuständig, die im Gerichtsbezirk ihren Wohnsitz, tatsächlichen Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz haben. Einzelheiten dazu finden Sie in § 57 SGG.

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