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Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise für den Bereich der Justizverwaltung

Justizverwaltung betrifft:


Haushalt, Ausstattung und Räumlichkeiten, einschließlich Hausrecht und Gebäudesicherheit, Dienstaufsicht Personal (Beamte, Richter, Beschäftigte, Referendare, Praktikanten), interne Organisation, Sachverständige, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz, Gesetzgebungsangelegenheiten, Presse, Amtshaftung und Schadensangelegenheiten.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das

Sozialgericht Osnabrück
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück

Die Datenschutzbeauftragte des Sozialgerichts Osnabrück ist unter der oben genannten Adresse, z. Hd. Datenschutzbeauftragte, oder per E- Mail unter: SGOS-Datenschutzbeauftragte@justiz.niedersachsen.de erreichbar.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Für die Abwicklung der jeweiligen Verfahren und Verwaltung, insbesondere des Schriftverkehrs und der Terminplanung, sowie zum Zweck der Dokumentation und der weiteren Verwendung zur Sicherung einer einheitlichen Verwaltungstätigkeit, werden die personenbezogene Daten, unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO - Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) bis e) und Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a), b) und h)), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) und weiterer besonderer Vorschriften verarbeitet.

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Es werden personenbezogene Daten verarbeitet, die dem Sozialgericht im Rahmen seiner hoheitlichen Tätigkeit von Ihnen oder Dritten mitgeteilt werden oder die das Sozialgericht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung seiner Aufgaben selbst oder durch einen Beauftragten erlangt.

Datenkategorien personenbezogener Daten können z.B. sein: Name, Vorname, Geburtsname, Adresse/andere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse), Geburtsdatum und -ort‚ Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf, Legitimationsdaten, Kontodaten, sämtliche Daten, die Ihr Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis betreffen (z.B. Datum und Ergebnis von Laufbahnprüfungen, Besoldungsgruppe, Entgeltgruppe, Umfang der Beschäftigung, Beförderungen, Höhergruppierungen, Dienstalter, Beschäftigungszeit, Zeiten von Beurlaubungen usw.), zu Zwecken der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes Gesundheitsdaten von Beschäftigten.

Zugriff auf Ihre Daten

Innerhalb des Sozialgerichts können nur diejenigen Personen auf Ihre Daten zugreifen, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch eingesetzte Dienstleister können zu diesen Zwecken Daten verarbeiten, wenn diese das Dienstgeheimnis und die datenschutzrechtlichen Weisungen wahren. Dies sind im Wesentlichen die Auftragnehmer im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sowie die auf gesetzlicher Grundlage am Verfahren zu beteiligenden Behörden und Stellen.

Dauer der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben und gesetzlichen Verpflichtungen notwendig ist. Sind die Daten für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen regelmäßig gelöscht, soweit die Speicherung einzelner Daten nicht nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften zu archivieren oder aus anderen gesetzlichen, etwa wissenschaftlichen - Gründen aufzubewahren sind oder zur Beweissicherung, der Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungsfindung oder der Bearbeitung künftiger Verfahren dienen.

Datenschutzrechte

Sie können unter den o.g. Kontaktdaten Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten (Art. 15 DSGVO). Sind zu Ihrer Person unrichtige Daten gespeichert, können, Sie insoweit Berichtigung beanspruchen (Art. 16 DSGVO). Liegen die jeweiligen Voraussetzungen vor, können Sie eine Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO) oder eine Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) erreichen. Zudem steht Ihnen unter den besonderen Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht zu.

Einschränkungen der vorbezeichneten Rechte können sich aus der DSGVO und aus den im Einklang mit der DSGVO erlassenen Verfahrensvorschriften ergeben.

Beschwerderecht

Soweit Sie sich durch eine Datenverarbeitung beschwert fühlen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover

E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

zu wenden (Art. 77 DS-GVO, § 18 NDSG).


Datenschutzhinweise für den Bereich der Rechtsprechung

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das

Sozialgericht Osnabrück
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück

Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens und ggf. eines Prozesskostenhilfeverfahrens sowie zum Zweck der Dokumentation und weiteren Verwendung bei der Rechtsprechung und Rechtsfindung verarbeitet. Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens sowie ggf. des Prozesskostenhilfeverfahrens werden Ihre Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Abschluss der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach den Aufbewahrungsbestimmungen aufbewahrt.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) und e) sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. f) der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), das Sozialgerichtsgesetz (SGG), die Zivilprozessordnung (ZPO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Sozialgesetzbuch (SGB I bis XII).

Ihre personenbezogenen Daten werden im Zuge des Gerichtsverfahrens weitergegeben an

  • die übrigen Beteiligten des Gerichtsverfahrens
  • die Gerichtsverwaltung, soweit sie für die Bearbeitung Ihres Rechtsschutzantrages zuständig ist
  • die von der Justizverwaltung im Rahmen des Erforderlichen eingesetzten IT-Dienstleister
  • sofern und soweit erforderlich Sachverständige und Dolmetscher/Übersetzer.

Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte:

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO)
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO)
  • Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO).

Die vorgenannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensordnungen, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können.

Gerichte unterliegen für die im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen nicht der Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde, insoweit besteht kein Recht auf Beschwerde.

Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung

Innerhalb des Gebäudes finden zum Teil Videoaufnahmen statt. Das Sozialgericht ist Teil des Fachgerichtszentrums Osnabrück. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das

Verwaltungsgericht Osnabrück
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück.

Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie von der zuständigen Stelle. Bitte beachten Sie auch die Aushänge im Erdgeschoss des Gebäudes.

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