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Hinweise für Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz

Die Klage bzw. der Eilantrag müssen enthalten:

  1. Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift.
  1. Die genaue Bezeichnung des Beklagten oder des Antragsgegners (z.B. Stadt Hannover, Landkreis Oldenburg, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, Jobcenter Lüneburg).
  1. Den Gegenstand Ihres Anliegens. Damit ist gemeint, dass Sie angeben müssen, welches Ziel Sie mit der Klage bzw. dem Eilantrag verfolgen. Das Gericht muss wissen, was Sie von dem Beklagten bzw. dem Antragsgegner wollen.

Häufig wird mit einer Klage die Aufhebung oder Änderung eines Bescheides und Widerspruchsbescheides verfolgt. Hinzu kann ggf. noch das Ziel kommen, eine bestimmte Leistung (z.B. Arbeitslosengeld, Rente) von dem Beklagten oder Antragsgegner zu erhalten. Wenn Sie eine solche Geldleistung wollen, geben Sie an, ab welchem Zeitpunkt bzw. für welchen Zeitraum Sie diese verlangen.

Fügen Sie nach Möglichkeit Kopien des von Ihnen angegriffenen Bescheides und des Widerspruchsbescheides bei. Dies ermöglicht es dem Gericht, Ihr Anliegen leichter zu erfassen und erspart Nachfragen.

Der Klageschrift, dem Eilantrag und den sonstigen Schreiben sind Abschriften für den Beklagten bzw. Antragsgegner beizufügen. Werden die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht, fordert das Gericht sie nachträglich an oder fertigt sie selbst an. Die Kosten für die Anfertigung können Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Wenn Sie einen Eilantrag stellen, sollten Sie angeben, warum die Angelegenheit eilbedürftig ist, warum Sie z.B. die Entscheidung des Antragsgegners oder ein Klageverfahren nicht abwarten können.

Die Klage bzw. der Eilantrag sollmit Orts- und Datumsangabe von Ihnen unterschrieben werden.

Wenn Ihre Angaben nicht vollständig sind, wird Ihnen das Gericht die Möglichkeit geben, die erforderlichen Angaben zu ergänzen.

Eine Übersendung von Klagen, (Eil-)Anträgen und Schreiben in gerichtlichen Verfahren per E-Mail ist gesetzlich nicht zulässig. Das heißt, dass in gerichtlichen Verfahren per E-Mai übersandte Klagen, (Eil-)Anträge und Schreiben nicht wirksam sind, von dem Gericht nicht berücksichtigt werden und dem Beklagten bzw. Antragsgegner nicht zugestellt werden.

Ein Formular zur Klageerhebung und zum Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz finden Sie hier.

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