Zahlen und Fakten
Im Jahr 2025 hat das Sozialgericht Osnabrück insgesamt 2.464 Klageverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erledigen können, bei einem Bestand an unerledigten Verfahren von insgesamt 3.945 Verfahren (zum 31.12.2025).
Von den beim Sozialgericht Osnabrück im Jahr 2025 insgesamt eingegangenen 2.802 Verfahren entfallen auf die einzelnen Rechtsgebiete:
| Grundsicherung für Arbeitsuchende und Nebengebiete: | 511 (18,2 %) |
| Arbeitslosenversicherung: | 125 (4,5 %) |
| Krankenversicherung: | 546 (19,5 %) |
| Rentenversicherung: | 493 (17,6 %) |
| Unfallversicherung: | 232 (8,3 %) |
| Schwerbehindertenrecht: | 486 (17,3 %) |
| Pflegeversicherung: | 162 (5,8 %) |
| Asylbewerberleistungen: | 34 (1,2 %) |
| Sozialhilfe (SGB XII): | 141 (5,0 %) |
| Betriebsprüfung/Statusfeststellung: | 37 (1,3 %) |
| Soziales Entschädigungsrecht: | 20 (0,7 %) |
| Sonstige: | 15 (0,5 %) |
(Quelle: LSN-Jahresauswertungen 2025).
Beim Sozialgericht Osnabrück sind gegenwärtig (31.12.2025) 44 Personen beschäftigt, davon 14 im richterlichen Dienst. Es sind insgesamt 56 Kammern eingerichtet, für die neben den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern eine Vielzahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern aus unterschiedlichen Gruppen zum Einsatz kommt. So werden in den unterschiedlichen Rechtsgebieten ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus dem Kreis der Versicherten, der Arbeitgeber, der mit dem sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vertrauten Personen, der Entschädigungsberechtigten sowie schließlich aus den Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte tätig. Einzelheiten dazu finden Sie in § 12 SGG .

