Niedersachsen klar Logo

Niedersächsische Justizministerin Dr. Wahlmann besucht das Sozialgericht Osnabrück

Osnabrück, den 15.01.2024

Die niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann hat am 15.01.2024 das Sozialgericht Osnabrück besucht. Nach einer Begrüßung durch die Direktorin des Sozialgerichts Annette Zurbrüggen erhielt die Ministerin in persönlichen Gesprächen mit Mitarbeitenden der Verwaltung des Sozialgerichts, aber auch des Personal- und Richterrats, einen Eindruck von der Arbeit des Gerichts und von den Besonderheiten des sozialgerichtlichen Verfahrens.

Bei einem Rundgang durch die Räumlichkeiten des Gerichts im Fachgerichtszentrum Osnabrück konnte sich Frau Dr. Wahlmann auch einen Eindruck von der technischen Ausstattung der Sitzungssäle verschaffen. Einer der beiden vom Sozialgericht genutzten Sitzungssäle ist bereits seit mehreren Jahren mit der notwendigen Videoverhandlungstechnik ausgestattet, die Ausstattung des zweiten Sitzungssaals wird aktuell vom Niedersächsischen Justizministerium nach einer europaweiten Ausschreibung vorbereitet und steht im Rahmen einer zweiten Ausstattungsrunde in Kürze an. Gerichtsverhandlungen mit Videotechnik nehmen auch beim Sozialgericht Osnabrück – in dafür geeigneten Fällen – einen immer größeren Raum ein.

Im persönlichen Gespräch mit den Beschäftigten erhielt die Justizministerin außerdem einen Einblick in die Herausforderungen der Umstellung der hiesigen Gerichtsakten auf die elektronische Aktenführung. Das Sozialgericht Osnabrück bearbeitet seit Mitte 2023 alle Gerichtsakten elektronisch; weiterhin postalisch eingehende Schreiben z. B. von Bürgerinnen und Bürgern sowie Sachverständigen werden hierzu bereits seit Anfang 2023 in der „Scanstraße“ des Fachgerichtszentrums eingescannt. Nachdem bisher alle Gerichtsakten parallel gleichwohl noch in Papierform weitergeführt werden mussten, hat das niedersächsische Justizministerium nun zum Jahresende mit einer Rechtsverordnung die Voraussetzungen für die rein elektronische Aktenführung des Gerichts geschaffen. Seit dem 01.01.2024 werden deshalb alle Gerichtsverfahren des Sozialgerichts Osnabrück ausschließlich elektronisch weitergeführt und neu eingehende Verfahren komplett elektronisch bearbeitet.

Abschließend machte die Direktorin des Sozialgerichts Annette Zurbrüggen gegenüber der Justizministerin deutlich, dass es aus Sicht des Sozialgerichts dringend notwendig sei, verbindliche Vorgaben für die von den verschiedenen Sozialleistungsträgern übersandten, dort bereits elektronisch geführten Verwaltungsakten zu schaffen. Diese werden von den Behörden derzeit vielfach noch in gänzlich unstrukturierter Form oder teilweise sogar immer noch in Papierform übersandt. „Hierdurch wird die elektronische Bearbeitung unserer Gerichtsverfahren unnötig erschwert“, so die Direktorin.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln