Niedersachsen klar Logo

Elektronischer Rechtsverkehr

Aufgrund der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen (Nds. ERVVO) vom 21.10.2011 (Nds. GVBl. S. 367) besteht seit dem 1. November 2015 die Möglichkeit der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation beim Sozialgericht Osnabrück über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Alle Verfahrensbeteiligte können seitdem Klagen, Schriftsätze und Erklärungen auf elektronischem Weg bei allen niedersächsischen Sozialgerichten sowie dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einreichen.


Seit dem 12.10.2023 steht mit dem „Mein Justizpostfach (MJP)“ ein kostenfreies Postfach als sicherer Übermittlungsweg zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz zur Verfügung. Weitere Informationen zum MJP finden Sie hier:

[Flyer MJP.de]

Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Internetseite www.justizportal.niedersachsen.de des Niedersächsischen Justizministeriums (s. Bürgerservice/Elektronischer Rechtsverkehr). Dort finden Sie zum Beispiel auch nähere Hinweise und Erläuterungen, welche elektronischen Dokumente wie einzureichen sind und welche Voraussetzungen die elektronischen Dokumente dafür im Einzelnen erfüllen müssen.

Die Safe- bzw. Govello-ID und die XJustiz-ID des Sozialgerichts Osnabrück lauten:

govello-1272442377994-000215897

und

P6330.


Alternativ ist das Sozialgericht Osnabrück auch über De-Mail erreichbar:

sg-osnabrück@egvp.de-mail.de



Bitte beachten Sie: Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren können weiterhin nicht rechtswirksam per einfacher E-Mail an das Sozialgericht Osnabrück übermittelt werden.


Elektronischer Rechtsverkehr
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln