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Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus beim Sozialgericht Osnabrück

Innerhalb des Gebäudes bitten wir um Beachtung der allgemeingültigen AHA-Regeln.

Sofern Sie Krankheitssymptome aufweisen oder an Corona erkrankt sind, informieren Sie uns bitte möglichst vorab. Die zuständige Richterin bzw. der zuständige Richter wird sodann entscheiden, inwiefern Sie persönlich bei Gericht erscheinen müssen. Gerichtsverhandlungen und Termine finden nach Entscheidung der jeweils zuständigen Richterinnen und Richter statt. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen und Terminen haben weiterhin Gültigkeit und sind zu befolgen, wenn die Betroffenen keine anderslautende Mitteilung vom Gericht erhalten.

Darüber hinaus wird empfohlen, eine medizinische Maske, möglichst FFP2-Maske, mit sich zu führen. In Verhandlungen oder für einzelne Termine kann die/der Vorsitzende bzw. die zuständige Mitarbeiterin / der zuständige Mitarbeiter das Tragen von Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 anordnen.


Hygiene-Tipps: So verhalten Sie sich richtig in der Viruszeit.

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